AGB
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Aufträge, die von uns ausgeführt werden. Allfällige allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, abweichende Vereinbarungen oder Ö-NORMEN gelten nicht, es sei denn, sie werden von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt.
1. Angebote
Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die zu unseren Angeboten gehörigen Unterlagen, wie z.B. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts, Maß-, Leistungs- und Verbrauchsangaben, enthalten nur annähernde Angaben; für den Auftragsinhalt und die Verrechnung sind stets Naturmaße bzw. die tatsächlich verwendeten und verbrauchten Materialien ausschlaggebend. Die von uns gelegten Angebote bleiben zwei Monate gültig. Kostenvoranschläge werden ausschließlich entgeltlich erstellt; deren Richtigkeit wird nicht garantiert.
2. Vertragsabschluß/Auftragsbestätigung
Der Inhalt des Auftrages wird von uns schriftlich durch Übersendung einer Auftragsbestätigung bestätigt. Nachträgliche Änderungen und/oder Ergänzungen des Auftrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.
3. Preise
Die vereinbarten Preise entsprechen der jeweils aktuellen Kalkulationsgrundlage und sind jedenfalls zwei Monate lang gültig. Sollten sich Lohn- oder Materialkosten oder aber Kosten für Energie, Transporte usw. wesentlich verändern, sind wir berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.
4. Ausführung und Lieferung
Wir sind zur Ausführung der beauftragten Leistungen erst dann verpflichtet, wenn der Kunde alle baulichen, technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung geschaffen hat. Der Kunde hat uns für die vor Ort zu erbringenden Leistungen kostenlos die erforderliche Energie sowie versperrbare Räume für den Aufenthalt unserer Mitarbeiter und die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu stellen. Bei Reparaturaufträgen werden von unserer Seite die als notwendig und zweckmäßig angesehenen Arbeiten erbracht. Wir behalten uns konstruktionsbedingte und/oder notwendige Änderungen bei der Ausführung der Leistungen vor und sind in diesen Fällen auch ohne Zustimmung des Kunden berechtigt, Mehr- oder geänderte Leistungen zu erbringen, falls diese notwendig und zweckmäßig sind und deren Notwendigkeit erst während der Durchführung des Auftrages bekannt wird und aufgrund der Dringlichkeit eine Zustimmung des Kunden nicht vor Inangriffnahme der Mehrleistungen bzw. Änderungen eingeholt werden kann; solche Leistungen sind auch gesondert zu entlohnen. Wir sind berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen und gesondert zu verrechnen. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr und auf Kosten des Kunden, dies gilt auch bei vereinbarter Versendung.
5. Lieferfristen und Termine
Die von uns angegebenen Leistungs- und Lieferfristen sind unverbindlich und beinhalten keine Fixtermine. Wir sind jedoch bemüht, die beauftragten Leistungen so rasch wie möglich auszuführen. Wird der Beginn der beauftragten Arbeiten oder die Ausführung aus Gründen, die nicht in unserer Sphäre liegen, verzögert, verlängern sich die vereinbarten Leistungsfristen und Fertigstellungstermine entsprechend. Allfällige durch solche Verzögerungen entstehenden Mehrkosten sind vom Kunden zu tragen.
6. Übernahme
Wir werden den Kunden rechtzeitig vor Fertigstellung und Übergabe der beauftragten Leistungen verständigen. Bleibt der Kunde einem vereinbarten Übergabetermin fern, gilt die Übergabe trotzdem zu diesem Termin als bewirkt.
7. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche von uns gelieferten und montierten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung in unserem Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn sie fix mit anderen, nicht in unserem Eigentum stehenden Sachen verbunden, verarbeitet oder vermengt werden. Veräußert der Kunde Waren, die unter aufrechtem Eigentumsvorbehalt stehen, weiter, hat er seinen Kunden auf unseren aufrechten Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen und sind die daraus erzielten Verkaufserlöse an uns weiterzuleiten bzw. sind diese an uns abzutreten.
8. Zahlungen
Unsere Rechnungen sind innerhalb der angegebenen Zahlungsfristen fällig. Die Frist berechnet sich ab Rechnungsdatum. Zahlungen gelten als bewirkt, wenn der Rechnungsbetrag spesen- und abzugsfrei unserem Konto gutgebracht worden ist. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit seinen Ansprüchen gegenüber unseren Ansprüchen aufzurechnen oder aber Zahlungen, aus welchen Gründen auch immer, zurückzuhalten. Wir sind berechtigt, vom Kunden Akontozahlungen zu fordern und von deren Eingang Lieferzeiten und Leistungen abhängig zu machen. Der Kunde ist verpflichtet, im Fall des Zahlungsverzuges Verzugszinsen zu bezahlen und sämtliche mit der außergerichtlichen sowie gerichtlichen Eintreibung der Forderungen verbundenen Kosten – einschließlich der Rechtsanwaltskosten – zu tragen. Bei Zahlungsverzug oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden verlieren Nachlässe, Rabatte usw. ihre Gültigkeit und sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die bis dahin erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen.
9. Gewährleistung
Wir sind verpflichtet, nur hinsichtlich jener Mängel Gewähr zu leisten, die im Zeitpunkt der Übergabe vorhanden waren und die die bedungene Funktion beeinträchtigen. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Mängel auf unrichtige Vorgaben des Kunden für die Konstruktion, mangelnde Eignung des vom Kunden beigestellten Materials oder mangelnde technische bzw. bauliche Gegebenheiten, die vom Kunden zu vertreten sind, zurückzuführen sind. Ist eine Behebung der Mängel nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich, können wir nach unserer Wahl Preisminderung gewähren oder ersatzweise die gleiche Sache bzw. Teile davon nachliefern. Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn mangelhaft gelieferte Teile nicht durch uns verändert oder repariert worden sind. Kunden, die Kaufleute i.S. des HGB sind, haben Gewährleistungsansprüche binnen 3 Tagen ab bedungener Übernahme schriftlich geltend zu machen.
10. Haftung
Wir haften nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verschuldet worden sind, sowie nur für solche Sachen des Kunden, die wir im Zuge der Ausführung der beauftragten Leistungen zur Bearbeitung übernommen haben. Weitergehende Ersatzansprüche insbesondere solche auf entgangenen Gewinn, sind ausgeschlossen.
11. Geistige Rechte
Sämtliche von uns erstellten Zeichnungen, Skizzen und Konstruktionsunterlagen stehen in unserem ausschließlichen geistigen Eigentum und dürfen weder vom Kunden noch von Dritten oder für andere als die beauftragten Zwecke verwendet werden, es sei denn, wir erteilen dazu ausdrücklich unsere schriftliche Zustimmung.
12. Gerichtsstand und Erfüllungsort, anzuwendendes Recht
Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist der Sitz unseres Unternehmens. Sämtliche Streitigkeiten aus unseren Geschäftsbeziehungen zu Kunden sind von dem jeweils sachlich zuständigen Gericht in 1010 Wien zu entscheiden. Sämtliche Verträge unterliegen österreichischem Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird einvernehmlich ausgeschlossen.
13. Sonstiges
Schriftstücke und Erklärungen gelten als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Anschrift gesendet worden sind.


